Sie wählen verbindlich für mind. 1 Jahr Ihren Hausarzt. Fachärzte dürfen nur nach Überweisung in Anspruch genommen werden (Ausnahmen: Gynäkologie, Augenärzte). Bei Nichtanwesenheit der Ärzte in Ihrer Praxis bitten wir Sie, einen von uns benannten HZV-Vertretungsarzt zu besuchen.
In den meisten Hausarztpraxen werden überwiegend Patienten mit chronischen Erkrankungen versorgt. Viele dieser häufig älteren Patienten haben oft auch mehrere Krankheiten und sind schon seit Jahren bei ihrem Hausarzt in Behandlung. Darum hat der Hausarzt und sein Team den besten Überblick: Er kennt nicht nur den Krankheitsverlauf, sondern auch das häusliche, familiäre und berufliche Umfeld seiner Klientel und weiß um die Sorgen und Nöte, die seine Patienten belasten.
In der Hausarztpraxis laufen alle Daten zusammen. Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt, Praxisteam und Patienten in der Hausarztpraxis ist somit ein ganz besonderes.
Deshalb hat der Gesetzgeber die HZV eingeführt. Der Hausarzt und sein Praxisteam sind die Spezialisten für den ganzen Menschen; der Hausarzt steuert und koordiniert die Versorgung der Patienten.
Hierbei werden höhere Anforderungen an die Fortbildung und die besondere Lotsenfunktion des Hausarztes gestellt, bei gleichzeitiger Entlastung von unnötiger Bürokratie.


Indem die Politik den Hausärztinnen und Hausärzten mit der HZV den Rücken stärkt, wird gewährleistet, dass die Patienten auch in der Zukunft in ihrer Nachbarschaft einen Hausarzt haben. Für eine Gesellschaft, die im Durchschnitt immer älter wird, ist das eine wichtige Voraussetzung, damit die ärztliche Versorgung der Bevölkerung auch künftig sichergestellt ist.
Vorteile der HZV: